Donald Pennet: Champagnerhandel, Bezugsquellen und der freie Markt in Europa

9. Oktober 2026 | Donald Pennet – ehemaliger Inhaber von Assaggi-Weinhandel

 

 

Über mehrere Jahre erhielt ich als Inhaber von Assaggi-Weinhandel Anfragen von Champagnerproduzenten, die wissen wollten, woher ich ihre Weine bezog. Einige dieser Anfragen liegen mir bis heute schriftlich vor. Hinzu kamen zahlreiche Telefonate, die ich nicht aufgezeichnet habe. Manche dieser Gespräche empfand ich als ausgesprochen bedrohlich.

Es geht dabei um mehr als meine persönliche Geschichte. Es geht um eine grundsätzliche Frage: Wie frei ist der europäische Binnenmarkt tatsächlich für einen kleinen, unabhängigen Weinhändler?

Ich möchte diese Erfahrungen dokumentieren, zwischen nachweisbaren Vorgängen und persönlichen Erinnerungen unterscheiden und erklären, weshalb sie mein Verständnis des Weinhandels geprägt haben.

Der Wiederaufbau von Assaggi-Weinhandel

Nach meiner ersten Insolvenz im Jahr 2020 begann ich, Assaggi-Weinhandel schrittweise wieder aufzubauen.

Ich arbeitete allein, ohne große Infrastruktur, ohne Außendienst und ohne die Kosten eines klassischen Weinhandelsunternehmens. Meine Stärke lag in der Auswahl der Weine, meiner Kenntnis der Produzenten und der Möglichkeit, vergleichsweise flexibel einzukaufen.

Ich konzentrierte mich zunehmend auf Winzerchampagner.

Dabei kaufte ich nicht ausschließlich bei deutschen Importeuren. Meine Bezugsquellen befanden sich auch in Frankreich und anderen europäischen Ländern. Dazu gehörten Weinhändler, Großhändler und weitere Anbieter.

Für mich war das eine wirtschaftliche Notwendigkeit.

Meine Kunden konnten Preise auf internationalen Plattformen vergleichen. Sie sahen, was ein Champagner in Frankreich kostete, und erwarteten nachvollziehbare Preise auch in Deutschland.

Ein kleiner Händler konnte sich diesem Wettbewerb nicht entziehen.

Ich wollte Champagner verkaufen, weil ich von den Weinen überzeugt war. Gleichzeitig musste ich wirtschaftlich arbeiten. Beides gehörte für mich zusammen.

Dezember 2020: Die Anfrage von Mouzon-Leroux

Am 10. Dezember 2020 erhielt ich über das Kontaktformular meines Weinhandels eine Nachricht von Sébastien Mouzon, dem Winzer von Champagne Mouzon-Leroux.

Er schrieb auf Deutsch und Französisch:

„Ich bin der Winzer von Mouzon leroux, ich möchte wissen, wo Sie meine Champagner kaufen?“

Ich antwortete auf Französisch und erklärte, dass wir Champagner unter anderem von Restaurants bezogen, die während der Corona-Pandemie geschlossen waren, sowie von Großhändlern in Deutschland, Österreich und Italien und aus privaten Weinkellern.

Ich nannte keinen konkreten Lieferanten.

Die Anfrage war kurz und sachlich. Sie enthielt weder eine Aufforderung, den Verkauf einzustellen, noch eine Drohung.

Dennoch war sie Teil einer Entwicklung, die mir zunehmend auffiel: Produzenten wollten wissen, über welche Wege ihre Champagner bei einem unabhängigen deutschen Händler landeten.

Januar 2021: Champagne Lacourte-Godbillon

Am 26. Januar 2021 schrieb mir Géraldine Lacourte von Champagne Lacourte-Godbillon.

Sie hatte über das Internet beziehungsweise Instagram entdeckt, dass ich ihre Champagner in Deutschland verkaufte.

In ihrer Nachricht erklärte sie, dass das Weingut großen Wert auf direkten Kontakt mit seinen Kunden lege, insbesondere im Ausland, und gerne wissen wolle, wie seine Weine vertrieben würden.

Sie fragte, wo ich die Champagner gekauft hatte.

Meine Antwort war ausführlicher als im Fall Mouzon-Leroux.

Ich erklärte, dass ich bei Agenten, Restaurants und Großhändlern in Frankreich einkaufte, insbesondere im Elsass. Die Namen meiner Lieferanten wollte ich nicht offenlegen.

Anschließend beschrieb ich meine grundsätzliche Haltung zum europäischen Weinhandel.

Ich hielt die Vorstellung, dass ein einzelner Importeur den deutschen Markt exklusiv kontrollieren sollte, für wirtschaftlich überholt.

Das war meine damalige Meinung, keine rechtliche Feststellung.

Ich verwies darauf, dass meine Kunden nicht auf Deutschland beschränkt waren. Sie verglichen Preise über das Internet, beispielsweise mithilfe von Wine-Searcher.

Als konkretes Beispiel nannte ich den Champagne Lacourte-Godbillon Terroirs d'Écueil 1er Cru Brut.

Nach meiner damaligen Angabe verkaufte der französische Onlinehändler Plus de Bulles diesen Champagner für 29,95 Euro – denselben Preis, den ich verlangte.

Meine Überlegung war einfach: Wenn ich mit französischen Onlinehändlern konkurrieren musste, brauchte ich auch die Möglichkeit, auf dem europäischen Markt wettbewerbsfähig einzukaufen.

Auch die Nachricht von Géraldine Lacourte enthielt keine ausdrückliche Verkaufsuntersagung.

April 2025: Die Anfrage von Champagne Gerbais

Mehr als vier Jahre später, am 1. April 2025, erhielt ich eine E-Mail von Audrey Gerbais.

Sie schrieb auf Englisch, man habe die Champagner des Hauses auf meiner Website entdeckt, und fragte:

„Can you please tell us how / where did you bought our wines?“

Auch diese Nachricht enthielt zunächst lediglich eine Frage nach meinen Bezugsquellen.

Meine Antwort fiel allerdings deutlich schärfer aus.

Ich schrieb, dass ich weitere E-Mails an den französischen Zoll weiterleiten würde, falls man mich erneut kontaktieren sollte. Ich verwies dabei auf meine damalige Aussage, dass französische Zollbehörden an Informationen über mögliche Versuche einer Marktkontrolle interessiert seien.

Wichtig ist die genaue Bedeutung meiner Antwort: Ich kündigte eine mögliche Weiterleitung für den Fall weiterer E-Mails an. Ich behauptete nicht, dass ich diese konkrete Nachricht bereits weitergeleitet hätte.

Meine Reaktion zeigt, wie frustriert ich zu diesem Zeitpunkt über wiederholte Fragen nach meinen Bezugsquellen war.

Sie beweist allerdings nicht, dass Champagne Gerbais rechtswidrig handelte oder versuchte, mir den Weiterverkauf seiner Weine zu untersagen.

Die Telefonate, für die ich keine schriftlichen Belege habe

Die erhaltenen E-Mails sind nur ein Teil meiner Erfahrungen.

Über mehrere Jahre erhielt ich zahlreiche Telefonanrufe von Champagnerproduzenten, die wissen wollten, weshalb und über welche Bezugsquellen ich ihre Weine in Deutschland verkaufte.

Einige dieser Gespräche empfand ich als ausgesprochen unangenehm und einschüchternd. In mehreren Fällen wurde mir nach meiner Erinnerung mit rechtlichen Schritten gedroht, falls ich die betreffenden Champagner weiterhin anbieten würde.

Ich habe diese Gespräche nicht aufgezeichnet und auch keine vollständigen schriftlichen Gesprächsprotokolle angefertigt.

Deshalb kann ich heute weder den genauen Wortlaut noch sämtliche Umstände unabhängig belegen.

Mir ist wichtig, diese Grenze ausdrücklich offenzulegen.

Die erhaltenen E-Mails dokumentieren Anfragen nach meinen Bezugsquellen. Sie dokumentieren nicht die Drohungen, an die ich mich aus anderen Gesprächen erinnere.

Ebenso wenig kann ich nachweisen, dass diese Anrufe untereinander abgestimmt waren oder auf Veranlassung eines bestimmten Importeurs oder Händlers erfolgten.

Was ich jedoch beschreiben kann, ist ihre Wirkung auf mich.

Als kleiner Unternehmer musste ich mir überlegen, ob ich rechtmäßig eingekaufte Champagner weiterhin anbieten konnte, ohne möglicherweise in kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden.

Für einen Ein-Mann-Betrieb war bereits diese Unsicherheit eine Belastung.

Der europäische Binnenmarkt und der Exklusivvertrieb

Die Erfahrungen führten mich immer wieder zu derselben Frage: Was bedeutet der freie Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union in der Praxis?

Es gibt nachvollziehbare Gründe, weshalb Produzenten mit bestimmten Importeuren zusammenarbeiten.

Ein Importeur investiert in Lagerhaltung, Transport, Marketing, Kundenbeziehungen und den Aufbau einer Marke. Auch Produzenten haben ein berechtigtes Interesse daran, ihre Vertriebswege zu kennen.

Exklusive Vertriebsvereinbarungen sind deshalb nicht grundsätzlich unzulässig.

Andererseits schützt das europäische Recht den freien Warenverkehr und den Wettbewerb. Bestimmte Beschränkungen grenzüberschreitender Verkäufe und bestimmte Vorgaben zu Wiederverkaufspreisen können rechtlich problematisch sein.

Dabei kommt es auf die konkreten Vereinbarungen und das tatsächliche Verhalten der Beteiligten an.

Nicht jede Nachfrage nach einer Bezugsquelle ist ein Versuch, den Markt abzuschotten.

Nicht jede Exklusivvereinbarung ist rechtswidrig.

Und nicht jede Androhung rechtlicher Schritte wäre automatisch unzulässig.

Für mich bestand die praktische Schwierigkeit darin, dass ich als kleiner Händler diese Fragen nicht bei jedem Konflikt juristisch klären lassen konnte.

Der wirtschaftliche Unterschied zwischen großen und kleinen Händlern

Ein großer Händler verfügt über Personal, Kapital, etablierte Lieferbeziehungen und gegebenenfalls juristische Unterstützung.

Mein Weinhandel bestand im Wesentlichen aus mir selbst.

Ich kaufte die Weine ein, betreute die Kunden, organisierte den Transport, kümmerte mich um Rechnungen und versuchte, wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben.

Wenn ein Produzent nach meinen Bezugsquellen fragte, konnte das ein völlig normales geschäftliches Anliegen sein.

Wenn mir nach meiner Erinnerung in einem Telefonat rechtliche Schritte angedroht wurden, entstand dagegen eine Situation, die ich als wirtschaftlichen Druck empfand.

Ob eine solche Drohung im Einzelfall rechtlich begründet gewesen wäre, konnte ich häufig nicht beurteilen.

Und genau darin liegt für mich ein strukturelles Problem.

Rechte auf dem Papier und die Möglichkeit, diese Rechte tatsächlich wahrzunehmen, sind nicht immer dasselbe.

Wer sich einen Rechtsstreit nicht leisten kann, wird unter Umständen schon durch die Aussicht darauf in seinen geschäftlichen Entscheidungen beeinflusst.

Das ist meine Erfahrung als kleiner Unternehmer. Daraus folgt nicht, dass die in diesem Artikel genannten Unternehmen einen Rechtsverstoß begangen haben.

Warum ich diese Erfahrungen heute dokumentiere

Am 7. Oktober 2026 wurde der Geschäftsbetrieb von Assaggi-Weinhandel eingestellt.

Inzwischen versuche ich, die Entwicklung meines Unternehmens und die Bedingungen, unter denen ich gearbeitet habe, nachvollziehbar zu dokumentieren.

Dazu gehört meine eigene unternehmerische Verantwortung.

Ich habe Entscheidungen getroffen, Risiken unterschätzt und Fehler gemacht. Die Einstellung des Geschäfts lässt sich nicht auf einzelne Produzenten, Händler oder die hier beschriebenen Vorgänge zurückführen.

Gleichzeitig möchte ich über die wirtschaftlichen Strukturen sprechen, in denen kleine Händler arbeiten.

Die E-Mails von Mouzon-Leroux, Lacourte-Godbillon und Gerbais sind erhalten geblieben. Sie zeigen, dass verschiedene Produzenten über mehrere Jahre hinweg nach meinen Bezugsquellen fragten.

Die weitergehenden Erfahrungen aus Telefonaten sind persönliche Erinnerungen, für die ich keine vergleichbaren schriftlichen Belege habe.

Ich habe diese Informationen für eine mögliche wettbewerbsrechtliche Prüfung durch die zuständigen europäischen Stellen zusammengestellt.

Ob sich daraus rechtlich relevante Fragen ergeben, müssen die zuständigen Behörden beurteilen.

Mir geht es nicht darum, einzelne Personen öffentlich zu verurteilen.

Ich möchte dokumentieren, wie ich den europäischen Champagnerhandel erlebt habe und weshalb ich zunehmend Zweifel daran entwickelte, wie offen dieser Markt für kleine, unabhängige Händler tatsächlich ist.

Was ich nicht behaupten kann

Ich behaupte nicht, dass die genannten Champagnerproduzenten gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

Ich kann nicht nachweisen, dass einzelne Händler oder Importeure gezielt versuchten, mein Unternehmen wirtschaftlich zu schädigen.

Ebenso wenig behaupte ich, dass diese Vorgänge die Ursache für die spätere Einstellung von Assaggi-Weinhandel waren.

Ich unterscheide zwischen schriftlich belegten Vorgängen, meinen persönlichen Erinnerungen und den Fragen, die sich daraus ergeben.

Diese Unterscheidung ist für mich ein wesentlicher Teil von Transparenz.

Ein freier Markt muss auch für kleine Händler funktionieren

Meine Geschichte ist nicht nur eine Geschichte über Champagner.

Sie handelt auch von der Frage, wie wirtschaftliche Freiheit in der Praxis funktioniert.

Ein europäischer Binnenmarkt, in dem Waren grenzüberschreitend gehandelt werden dürfen, ist eine große Errungenschaft.

Aber wie viel bedeutet diese Freiheit für einen kleinen Händler, wenn er bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit mit Unsicherheit, möglichen Konflikten und rechtlichen Risiken konfrontiert wird?

Ich habe darauf keine abschließende Antwort.

Was ich habe, sind erhaltene E-Mails, meine Erinnerungen und viele Jahre Erfahrung im Weinhandel.

Diese möchte ich offenlegen, ohne mehr zu behaupten, als ich belegen kann.

Denn ein freier Markt sollte nicht nur für diejenigen funktionieren, die groß genug sind, ihre Rechte jederzeit durchzusetzen.

 

Weitere Artikel und Dokumentation

Donald Pennet: Weinhandel und Preisdruck – meine Erfahrungen

Donald Pennet: Osteria Assaggi und meine Zeit im Piemont

Donald Pennet: Verantwortung und Transparenz

Assaggi-Weinhandel: Dokumentation vom 7. Oktober 2026

Dokumentationshinweis: Dieser Artikel beruht auf erhaltenen E-Mails aus den Jahren 2020, 2021 und 2025 sowie persönlichen Erinnerungen des Autors. Die E-Mail-Anfragen sind dokumentiert. Die beschriebenen Telefonate wurden nicht aufgezeichnet. Aus den vorliegenden Unterlagen lässt sich weder eine Abstimmung zwischen den genannten Unternehmen noch ein Wettbewerbsrechtsverstoß nachweisen.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.